Gründe für einen Bewertungsauftrag gibt es einige:
- Bewertung zur Verkaufspreisfestlegung.
- Bewertung im Auftrag von Gerichten bei Zivilverfahren (z.B. Erbteilung, Scheidung).
- Bewertung im Auftrag von Behörden im Rahmen der Verwertung von Grundstücken.
- Bestimmen des Liegenschafts- oder Portfoliowerts im Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften.
Bei bebauten Grundstücken (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerberäumlichkeiten, Renditeimmobilien u.a.) wird mit dem Auftraggeber die anzuwendende Wertermittlungsmethode besprochen. Je nach Bewertungszweck und -adressat kann diese Bewertungsmethode variieren.
Weiter unterstützen wir unsere Kunden in der Festsetzung der Mietzinse von Wohnungen, Büro- und Verkaufsflächen.
Nutzen Sie die kostenlose Schnellbewertung in Zusammenarbeit mit einem der führenden Anbieter für hedonische Bewertungen, Fahrländer & Partner. Haben Sie Fragen zur Nutzung des Tools oder möchten Sie eine vertiefte Analyse des Resultats? Gerne steht Ihnen unsere Bewerterin Sandra Stöckli bei Fragen zur Verfügung.